| INFORMATIONEN
ÜBER STRASSENUND
VERKEHRSVERHÄLTNISSE
Der norwegische Strassendienst (Vegmeldingstjenesten) hat
Übersicht über Straßen-, Fahr- und Verkehrsverhältnisse
in ganz Norwegen und gibt Auskünfte über Entfernungen,
Wegstrecken und Fähren. Fahrer von schwereren Fahrzeugen
erhalten außerdem Informationen über Achslastbestimmungen.
Telefon in Norwegen 175.
Aus dem Ausland: Tel. +47815 48 991.
GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNGEN
Pkw, Motorräder und Wohnmobile:
Ohne Anhänger Mit Anhänger Innerhalb geschlossener
Ortschaften 50 km/h 50 km/h Ausserhalb geschlossener Ortschaften
80 km/h 80 km/h* Die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf Autobahnen ist
ausgeschildert. In der Regel liegt sie bei 90 km/h.
* Für Fahrzeuge mit einem ungebremsten Anhänger
und einem aktuellen Gesamtgewicht von mehr als 300 kg beträgt
die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch bei anderslautender
Ausschilderung 60 km/h.
** Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von mehr als
3500 kg beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auch bei
anderslautender Ausschilderung 80 km/h.
BESONDERE
VERKEHRSREGELN
Licht, Warndreieck, Warnblinkanlage: Es ist Vorschrift, das
Abblendlicht immer eingeschaltet zu haben. Alle Fahrzeuge
müssen
ein Warndreieck und eine Notblinkanlage haben.
Sicherheitsgurte: Das Anlegen der Sicherheitsgurte
ist Pflicht.
Das gilt auch für die Rücksitze, wenn dort Gurte
montiert sind.
Kindersicherung: Mitfahrende Kinder müssen gesichert
werden. Kinder unter
vier Jahren sitzen in einem eigenen Kindersitz oder Sicherheitsnetz.
Wohnwagenvorschriften: Während der Fahrt
darf man sich nicht im Wohnanhänger aufhalten. Denken
Sie daran, vor der Fahrt den
zentralen Gashahn zuzudrehen. Das gilt auch für alle
Fährüberfahrten!
Vorgeschrieben sind auch Wohnwagenspiegel. Diese sollten Sie
aber
abnehmen, wenn Sie ohne Wohnwagen unterwegs sind.
Reifenprofil: Sommerreifen müssen mindestens
1,6 mm und
Winterreifen 3,0 mm Profil haben.
Winterreifen: Im Winter darf man in Norwegen
grundsätzlich nicht
mit Sommerreifen fahren. Man darf Winterreifen mit oder ohne
Spikes benutzen, auch Ganzjahresreifen sind erlaubt. Spikes
sind vom 1. November bis zum ersten Montag nach Ostern gestattet.
Wo Witterung und Straßenverhältnisse es erfordern,
ist der Gebrauch
von Spikes-reifen auch außerhalb dieser Zeiten erlaubt.
In Nordland,
Troms und Finnmark sind Spikes zwischen dem 15. Oktober und
dem
1. Mai zugelassen. Wenn man bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen
Gesamtgewicht Spikes benutzt, müssen alle vier Reifen
Spikes haben.
Schneeketten: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
müssen passende Schneeketten mit sich führen, wenn
Schnee oder Eis erwartet werden können.
Alkohol und andere Rausch- oder Beruhigungsmittel:
Es ist
verboten, unter dem Einfluß von Rausch- oder Beruhigungsmitteln
ein Kraftfahrzeug zu führen. Ein Blutalkoholgehalt von
mehr als
0,2 Promille wird in jedem Fall geahndet.
Rastplätze: Rastplätze sind für
kürzere Pausen, Picknick und
Toilettenbesuch gedacht. Bitte halten Sie die Rastplätze
sauber.
Zum Camping gibt es Campingplätze.
Paßstraßen: Bei Paßstraßen
sind oft lange Strecken berg abwärts zu bewältigen,
bei denen die Bremsen leicht warm werden.
Fahren Sie daher in einem niedrigen Gang (Faustregel: demselben,
den sie bergaufwärts nehmen würden), um so die Bremsen
zu schonen.
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Bergaufwärts
sollten Sie den Temperaturanzeiger im Auge behalten,
denn der Motor kann leicht anfangen zu kochen.
STAUS Im
Juni, Juli und August ist mit dichtem Verkehr und an Fährstationen
mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Staugefahr besteht
dann vor
allem auf der E18.
UNFÄLLE
ODER NOTFÄLLE
Notruf: Auf Gebirgsstraßen und in Tunneln gibt es Notruftelefone.
Fast überall erhält man unter den folgenden Nummern
Hilfe:
Feuerwehr: 110
Polizei: 112
Ambulanz: 113
Andere Anschlüsse erfährt man bei der Telefonauskunft,
die Nummer 1881/1880 hat.
ABSCHLEPPDIENST
Falls Sie einen Abschleppdienst oder technische Hilfe für
Ihr Fahrzeug benötigen, können Sie sich rund um
die Uhr an die folgenden Rufnummern wenden:
NAF: 810 00 505 (zum Ortstarif)
Falken: 02 222 (gebührenfrei)
Viking: 06 000 (gebührenfrei)
ZULÄSSIGE
WOHNWAGENMASSE:
Höhe: Keine Begrenzung
Breite: 2,55 m*
Gesamtlänge (Auto + Hänger): 18,75 m.
* Bestimmte Bezirks- und Gemeindestrassen sind nur für
Fahrzeuge bis zu 2,55 m Breite zugelassen. Ist ein Wohnwagen
über 2,30 m breit und der Unterschied zwischen der Breite
des Kraftfahrzeugs und der des Wohnwagens beträgt mehr
als 50 cm, müssen die Seiten spiegel des Kraftfahrzeugs
auf der Vorderseite mit einem weissen Reflektor ausgestattet
sein. Nähere Auskünfte hierzu unter Tel. 175 (in
Norwegen)
bzw. +47-81 54 89 91
(vom Ausland) (Strassenzustandsbericht/Verkehrsservice)
**Wenn das Gespann länger als 12,40 m ist, muß
anhand der
Straßenliste geprüft werden, ob das Befahren der
entsprechenden
Straße erlaubt ist. Informationen erteilt Vegmeldingstjenesten,
tel. +47 81 54 89 91.
Statens vegvesen, Vegdirektoratet, Fach 8142 Dep.,
NO-0033 Oslo. Tel.: +47 915 02 030.
Internet: www.vegvesen.no |